Ab 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit. Sie ersetzt die bisherige EU-Richtlinie und das deutsche Produktsicherheitsgesetz. Diese Verordnung bringt wichtige Änderungen für alle Beteiligten mit sich.
Hersteller, Einführer, Händler und Online-Plattformen müssen neue Pflichten erfüllen. Das Ziel ist ein besserer Schutz für Verbraucher.
Ziel der Verordnung: Hohes Maß an Produktsicherheit für Verbraucher
Die neue Verordnung soll Verbraucher besser schützen. Sie verbessert die Überwachung unsicherer Produkte und stärkt Verbraucherrechte. Fast alle Verbraucherprodukte in der EU fallen darunter.
Ausnahmen sind zum Beispiel Arzneimittel, Lebensmittel oder lebende Pflanzen und Tiere.
Erweiterter Anwendungsbereich und neue Standards durch Digitalisierung
Die GPSR passt sich der Digitalisierung an. Sie gilt auch für gebrauchte Produkte, die wieder in den Handel kommen. Für Online-Händler und Plattformen gibt es neue Regeln.
Herausforderungen für Unternehmen, Online-Händler und Plattformbetreiber
Alle Wirtschaftsakteure müssen neue Anforderungen erfüllen. Online-Händler müssen viele Informationen zu ihren Produkten angeben. Dazu gehören Name, Marke und Kontaktdaten des Herstellers.
Auch Sicherheitshinweise und Produktbilder sind Pflicht. Sie müssen sicherstellen, dass Lagerung und Transport die Produkte nicht beeinträchtigen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.
Neue Pflichten für Hersteller: Umfassende Risikoanalyse und technische Unterlagen
Hersteller müssen eine gründliche Risikoanalyse durchführen. Sie müssen technische Unterlagen für ihre Produkte bereithalten. Die Produkte müssen den Anforderungen der Verordnung entsprechen.
Die Marktüberwachung wird verstärkt. Unsichere Produkte sollen schnell erkannt und entfernt werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Wichtige Erkenntnisse:
- Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung tritt am 13.12.2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Richtlinie und das Produktsicherheitsgesetz.
- Ziel ist ein hohes Verbraucherschutzniveau durch verbesserte Marktüberwachung und stärkere Verbraucherrechte.
- Der Anwendungsbereich wird auf gebrauchte Produkte erweitert und umfasst spezifische Pflichten für Online-Händler und Plattformen.
- Hersteller müssen umfassende Risikoanalysen durchführen und technische Unterlagen bereithalten.
- Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Anforderungen drohen hohe Sanktionen für alle Wirtschaftsakteure.
Fazit
Ab 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Verordnung 2023/988 zur Produktsicherheit. Sie bringt große Änderungen für Unternehmen mit sich. Die Verordnung soll Verbraucher besser schützen und die Marktüberwachung verbessern.
Der Anwendungsbereich umfasst nun auch Online-Handel und -Marktplätze. Hersteller, Einführer, Händler und Plattformbetreiber müssen neue Pflichten erfüllen. Dazu gehören Angaben zu Herstellern, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in den Angeboten.
Unternehmen müssen ihre internen Prozesse anpassen. Eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten in der Lieferkette ist wichtig. Die Zeit bis zum Inkrafttreten sollte zur Vorbereitung genutzt werden.
Eine Überprüfung des Produktportfolios und der Vertriebswege ist ratsam. Experten für Produktsicherheitsrecht können bei der Vorbereitung helfen. So lassen sich Haftungsrisiken minimieren und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.
Ein effektives Rückrufmanagement ist ebenfalls wichtig. Nur so können Unternehmen die neuen Anforderungen erfüllen. Gleichzeitig schützen sie Verbraucherrechte und setzen ihre Ressourcen effizient ein.